Steuerrecht
Kaufsteuern, Folgesteuern und die Strukturfrage gehören zusammen – bevor Anzahlung oder Arras unterschrieben sind.
Wer auf Mallorca kauft, zahlt nicht „eine Grunderwerbsteuer wie in Deutschland“. Zuerst entscheidet sich, ob ITP (Bestand) oder IVA plus AJD (Neubau) gilt. Danach kommen Halten (irnr-nichtresidenten-mallorca.html, IBI) und später Verkauf oder Erbe.
Steuerrechtliche Prüfung im Immobilien- und Erbrecht; laufende Deklarationen über abgestimmte Steuerbetreuung.